Elternvertretung
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten. (Auszug aus dem Schulgesetz §72)
Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den gewählten Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften, sowie deren Stellvertretern. Sie wählen aus Ihrer Runde:
- den/die Schulpflegschaftsvorsitzende(n) u. Stellvertreter
- Eltern-Vertreter in die Schulkonferenz
- Elternvertreter für die Fachschaften
- Elternvertreter für die Teilkonferenz bei Ordnungsmaßnahmen
- Elternvertreter für Einstellung- und Bewerbungsverfahren
Aktuell ist Torsten Rupp der Vorsitzende der Schulpflegschaft. Sie erreichen ihn bequem per E-Mail an schulpflegschaft [ätt] dbg-neunkirchen [punkt] de.
Die jeweiligen Klassen- und Jahrgangsstufenvertreter stehen Ihnen für Fragen oder auch Anregungen jederzeit ebenfalls gerne zur Verfügung.
Die Schulpflegschaft des DBG nimmt ihr Recht auf Mitgestaltung des Schullebens aktiv wahr. Dazu gehören neben der Teilnahme an diversen Gremien, Ausschüssen, Arbeitskreisen und Konferenzen auch eigene Aktivitäten wie z.B. die Durchführung der Medien-Sicherheitstraining Klicksalat für Schüler, Lehrer und Eltern im letzten Schuljahr.
Das DBG ist Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien NRW e.V. – einem verbandsmäßigem Zusammenschluss gymnasialer Schulpflegschaften auf Landesebene. Wer sich über die Aktivitäten der Landeselternschaft informieren möchte, kann dies unter: www.le-gymnasien-nrw.de
Wer sich über das aktuelle Schulgesetz (Stand: 23. Februar 2022) informieren möchte findet hier den Gesetzestext.