Schulordnung
Vorbemerkung
Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium ist unser gemeinsamer Lern- und Lebensraum. Erfolgreiches schulisches Lernen findet im Rahmen einer Gemeinschaft statt. Die Schulordnung regelt unser Zusammenleben. Als Lehrer und Schüler übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung für unsere Schule und unser Miteinander. Aus dieser Verantwortung heraus schaffen wir uns einen Ort, an dem wir uns wohl fühlen und mit dem wir uns gerne identifizieren.
Konkret bedeutet dies
- Wir achten die Rechte und Meinungen des anderen und gehen rücksichtsvoll miteinander um.
- Wir tragen alle Sorge dafür, dass niemand körperliche oder seelische Gewalt erleiden muss.
- Wir achten das Eigentum des anderen und der Allgemeinheit und gehen pfleglich und sorgfältig damit um.
- Wir wollen an dieser Schule viel lernen und sorgen deshalb alle für ein angenehmes Lernklima.
- Wir erscheinen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht. Sollte eine Lehrerin oder ein Lehrer fehlen, melden sich die Klassen- /KurssprecherInnen 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
- Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Handynutzung im Unterricht nicht notwendig ist.
- Wir sorgen alle aktiv dafür, dass unsere Schule sauber gehalten wird.
- Wir respektieren, dass laut Schulgesetz auf dem gesamten Schulgelände das Rauchen, das Mitführen und/oder Konsumieren von alkoholischen Getränken sowie sonstiger Drogen verboten ist.
- Wir wollen ein sicheres Schulgelände. Daher ist das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern, Krafträdern oder Autos verboten, auf dem Schulgelände darf höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen das Schulgelände in den Pausen oder Freistunden nicht.
- Wir wollen uns in den Pausen erholen und halten uns daher vorrangig auf dem Schulhof auf. Neben dem Schulhof steht die Ebene 300 ebenfalls zur Verfügung.
- Die Schülerinnen und Schüler nutzen elektronische Geräte im Unterricht nur für schulische Zwecke.
- Wir benutzen in den Pausen elektronische Geräte nur kurzzeitig und zu notwendigen Zwecken. Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 fragen wir vorher eine Lehrkraft.
Schlussbemerkung
Um Schülerinnen und Schüler in Konfliktsituationen zu unterstützen, kann die Streitschlichtung eine erste Anlaufstelle sein.
Wer die Schulordnung missachtet, stört ein geordnetes Zusammenleben der Schulgemeinschaft am DBG und muss gemäß §53 Schulgesetz NRW mit erzieherischen Einwirkungen oder auch Ordnungsmaßnahmen rechnen.