Maskenpflicht im Schülerverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass wenden wir uns mit dieser Rundmail an alle Schulen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe. Wir beobachten in jüngster Vergangenheit verstärkt, dass im Schülerverkehr in unseren Bussen die Maskenpflicht von den Schülerinnen und Schülern nicht mehr konsequent eingehalten wird. Teilweise trägt nur noch die Hälfte der mitfahrenden Schülerinnen und Schüler eine Maske. Wir müssen daher darauf hinweisen, dass im ÖPNV weiterhin unverändert die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske besteht und dass diese Maskenpflicht nicht nur im regulären Linienverkehr sondern auch auf allen Schulbusfahrten und auf allen Fahrten im Ausbildungsverkehr (A-Linien) gilt.

 

Grundsätzlich wäre unser Fahrpersonal befugt, Schülerinnen und Schülern ohne Maske die Mitfahrt im Bus zu verweigern. Dies haben wir bisher vermieden und wenden uns daher mit dieser Rundmail an Sie mit der Bitte, alle Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule nochmals auf die Maskenpflicht hinzuweisen und sie anzuhalten, die Maskenpflicht zukünftig weiterhin zu befolgen.

 

Vorab vielen Dank!

 

Freundliche Grüße

ppa. Stephan Boch
Dipl.-Wirtschaftsjurist
Leiter Recht & Finanzen

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