Schulprogramm
DIETRICH-BONHOEFFER-GYMNASIUM
Sekundarstufe I und II
Neunkirchen Kr. Siegen-Wittgenstein
Schnellauswahl
Allgemeiner Teil
Vorbemerkung:
Eine Schule, die mit dem Ziel der Entwicklung eines Schulprogramms über sich selbst nachdenken will, muß sich zunächst einmal der Bedingungen des weiteren und engeren gesellschaftlichen Umfeldes vergewissern, in das sie mit ihrer Arbeit hineinwirkt.
Schule hat sich in unserer Zeit mit einigen bedenklichen gesellschaftlichen Trends auseinanderzusetzen: Im Zuge wachsender Individualisierung haben sich materielles Vorteilsdenken, das Streben nach persönlicher Selbstverwirklichung zu Lasten anderer, die Abnahme an Bereitschaft zu sozialem Engagement mehr und mehr verbreitet. Entwicklungen der Individualisierung greifen zunehmend auch traditionelle soziale und ideologische Strukturen an: Festere Bindungen und das Sprechen miteinander haben in vielen Familien an Bedeutung verloren; religiöse Orientierungen und Festpunkte werden immer häufiger in Frage gestellt und aufgelöst. Die Neigung zu überlegter persönlicher Standortbeziehung und zu deren mutiger Vertretung auch gegen Widerstände nimmt ebenso ab wie die Bereitschaft vieler junger Menschen, sich an positiv besetzte persönliche Leitbilder anzulehnen. Demgegenüber hat die Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen Sachen und Personen in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Solche Tendenzen werden nicht zuletzt durch die Wirkung der modernen Medien, vor allem des Fernsehens verstärkt, in dem Motive des Kommerzes positivere Wirkmöglichkeiten mehr und mehr zu ersticken drohen.
Gestützt durch einen noch immer relativ hohen materiellen Wohlstand, hat das Streben nach Selbstverwirklichung und Sich-Ausleben zu einer Blüte unterschiedlichster Freizeitbereiche geführt, die durch die Suche nach immer ausgefalleneren Ablenkungsmöglichkeiten ständig erweitert werden.
Parallel zu solchen Entwicklungen deuten nicht zuletzt steigender Drogenkonsum und der Zulauf zu manchen dubiosen Sekten darauf hin, daß viele Jugendliche in unserer Gesellschaft Brüche und Probleme vorfinden, die sie nicht bewältigen können.
Tendenzen dieser Art erschweren in den letzten Jahren zunehmend die Verwirklichung von Zielen, welche die offiziellen Richtlinien des Kultusministers über alle schulische Arbeit stellen:
Hilfen geben zur Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit, dabei Anleitung der Schülerinnen und Schüler vor allem zur Orientierung an Grundwerten, zu Verantwortungsbereitschaft, zu Toleranz und zu aktiver Mitwirkung bei der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft.
Die Herausforderung, die sich mit solchen Zielsetzungen an die Gestaltungskraft der Schulen richtet, wird noch dadurch verstärkt, daß oft auch von Elternseite immer höhere Ansprüche an die Institution Schule gestellt werden. Auch zu eigener Entlastung delegiert man elterliche Aufgaben der Erziehung und der Freizeitgestaltung an die Schule, dies in einer Zeit, in der die finanziellen Rahmenbedingungen, die der Staat für Sachaufwendungen und Personal der Schulen setzt, immer enger werden.
Auch für unseren konkreten Standort Neunkirchen haben manche der obigen Entwicklungen im Laufe der Zeit durchaus an Bedeutung gewonnen, allerdings meist mit zeitlicher Verzögerung und in abgeschwächter Form. Als Grund für diese besondere Situation läßt sich nicht zuletzt ausmachen, daß viele noch intakte Familien, noch recht feste religiöse und zum Teil auch dörfliche Strukturen als sozial stabilisierende Faktoren wirken. Dazu kommt der Einfluß sozialer Organisationen wie etwa der Freiwilligen Feuerwehr und von Musik- und Sportvereinen, die wichtige miterziehende Leistungen übernehmen und von denen nicht zu unterschätzende Impulse für den schulischen Unterricht ausgehen können. Schließlich sind auch die weitaus meisten Eltern bereit, mit der Schule konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Andererseits ergeben sich aus der besonderen Situation des Schulstandorts Neunkirchen aber auch Besonderheiten, denen wir uns in unserer alltäglichen Arbeit zu stellen haben:
- Nicht zuletzt durch über lange Zeit gewachsene wirtschaftliche und soziale Strukturen unseres Einzugsbereichs bedingt, fehlt es an einer stärker ausgeprägten gymnasialen und akademischen Tradition in der Bevölkerung, dadurch manchmal an zu wünschender geistiger und kultureller Öffnung. Dieser Zug spiegelt sich auch in der relativen Zurückhaltung wider, mit der vor allem in Neunkirchen das gymnasiale Angebot von den Eltern angenommen wird.
- Im überwiegend protestantischen Neunkirchen und Burbach spielen fundamentalistische religiöse Strömungen eine nicht unbeträchtliche soziale Rolle. Die Schule muß berücksichtigen, daß Schülerinnen und Schüler aus diesen Kreisen auf dem Wege ihrer Persönlichkeitsbildung leicht in Konflikte zwischen dem Anspruch und dem Reiz des Neuen, der von einem liberalen Umfeld ausgeht, und eher konservativen Einwirkungen des Elternhauses geraten können.
- In unserem Schulprogramm versuchen wir die geographische Lage des Schulstandorts Neunkirchen zu berücksichtigen, indem das Profil der Schule nicht durch eingrenzende Herausbildung besonderer Bildungsabsichten bestimmt wird, sondern ein breites Angebot macht, das für viele Begabungen und Interessen geeignet und attraktiv ist.
Erziehung
Erziehung und Unterricht am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Neunkirchen
Erziehung und Unterricht gelten derzeit als eng miteinander verschränkte, sich gegenseitig bedingende leitende Absichten schulischer Arbeit. Sie sind nur methodisch zu einer gesonderten Betrachtung zu trennen.
Erziehungsziele unserer Schule
Der schulische Anteil von Erziehung wird vor allem im und durch Unterricht verwirklicht: In der Arbeit an Gegenständen unserer Wirklichkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu erzogen werden, an der Gestaltung eines menschenwürdigen Lebens in einer menschenwürdigen Welt mitzuarbeiten. Dazu müssen Maßstäbe aufgebaut werden, nach denen die Ergebnisse der die Fächer bestimmenden Wissenschaften zu solchen Zielen verwendet werden können. Da solche Maßstäbe historischen Veränderungen unterliegen, müssen die Schülerinnen und Schüler lernen, an der Diskussion über mögliche Veränderungen teilzunehmen.
Bei dem Erlernen von Wertmaßstäben für das eigene Handeln zielt unsere Schule auf die Ausbildung der Gesamtperson der Schülerinnen und Schüler, die erfahren sollen, daß zwischenmenschliches und gesellschaftliches Miteinander die Akzeptanz und Wertschätzung auch anderer als nur materieller Werte verlangt. Wir wollen daher auch den Fächern angemessene Bedeutung zukommen lassen, die nicht direkt meßbarem Nutzen unterstellt sind: Musik, Kunst, Sport, Religion. Eine solche Gewichtung des Faches Religion legt uns nicht zuletzt das gesellschaftliche Umfeld unserer Schule nahe. In den Fächern Musik und Kunst sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, daß menschliches Leben nicht allein durch pragmatischen Nutzen bestimmt wird, sondern daß sich der Mensch gerade auch dort verwirklicht, wo er eher zweckfrei spielerisch mit Klängen, Farben und Formen umgeht.
Unsere Arbeit würde ihren Zweck verfehlen, wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler nur für eine ideale Welt ausbilden würden, die sich so in der umgebenden Wirklichkeit nicht findet. Auch wenn man es bedauern mag, so ist unsere Gesellschaft doch sehr stark auf pragmatische Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler befähigen, in einer solchen Welt zurecht zu kommen. Gleichzeitig aber sollen sie in der Lage sein, die Eigenart der Welt, in der sie leben, angemessen einzuschätzen und bereit sein, an deren Verbesserung auf idealere Ziele hin mitzuarbeiten.
Zum Aufbau einer solchen Haltung sehen wir folgende Aspekte als wichtig an:
- Mitarbeit an der Gestaltung der Welt zum Wohle aller kann nur dann gelingen, wenn über die Pflege der eigenen Individualität hinaus (heute oft schon zu einer Art Ichkult entwickelt) die Sorge für das Wohl aller und daraus erwachsende Pflichten wieder stärker in den Blick geraten. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler ausdrücklich zu politischem und sozialem Engagement ermutigen.
- Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler zu Kritikfähigkeit erziehen. Gemeint ist hier die Fähigkeit zu sachlich nüchterner Bestandsaufnahme und Wertung des Bestehenden, vor allem aber auch die damit zu verbindende Bereitschaft zur Mitarbeit an der Veränderung von als falsch Erkanntem. Ausdrücklich nicht gemeint ist aber das Problematisieren aus reinem Selbst-zweck oder gar die leider weit verbreitete Nörgelei aus Prinzip.
Der Schulalltag verlangt jeden Tag erneut die Bereitschaft des einzelnen zum Miteinander und zum Einüben des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft, die als Schulgemeinde nur einen kleinen gesellschaftlichen Ausschnitt darstellt. Hier wie dort aber gründet geordnete und produktive Arbeit auf einverständlichen Regeln, die einzuüben auch Aufgabe der schulischen Erziehung ist. Stärker als nach der Meinung mancher gesellschaftlichen Gruppen in der jüngeren Vergangenheit sinnvoll, möchten wir daher in der schulischen Erziehung einige sogenannte Sekundärtugenden gewichten. Wir meinen, daß z.B. Fleiß, Ordnungssinn, Pünktlichkeit und Höflichkeit geeignete Einstellungen sind, Einzelpersonen erzieherisch mit zu prägen und deren Zusammenleben mit anderen Menschen zu regeln. Es wird daher unser Bemühen sein, unsere Schülerinnen und Schüler behutsam zu solchen Verhaltensweisen anzuleiten. Auch wollen wir versuchen, der heute gerade bei jüngeren Leuten zu beobachtenden Tendenz zu Verrohung und Verarmung der Sprache entgegenzuwirken. Schließlich treten wir dafür ein, unseren täglichen Lebensraum Schule sauber und intakt zu halten.
Viele der Erziehungsziele unserer Schule lassen sich in die pädagogische Verpflichtung einbinden, die für uns vom Vorbild des Namensgebers unserer Schule, Dietrich Bonhoeffer, ausgeht. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen zur Bereitschaft erzogen werden, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, die individuelle Würde anderer Menschen zu achten, Zivilcourage zu beweisen. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, daß zur Ausübung von Freiheit auch Pflichten gehören. Sie sollen bereit werden, aktiv für die Belange einer demokratisch verfaßten Gesellschaft einzutreten, sich dabei vor allem auch für Gerechtigkeit und die Rechte anderer einzusetzen. Nicht zuletzt eine obligatorische Fahrt in der Jahrgangsstufe 11 nach Buchenwald dient hier der Bekräftigung der Notwendigkeit, für die Rechte und Würde der Mitmenschen auch einzutreten.
Die Lehrerinnen und Lehrer des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums wissen, daß sie solche Ziele nicht allein verwirklichen können. Sie ermuntern daher alle Eltern ausdrücklich zu erzieherischem Engagement und zur aktiven Mithilfe bei der Verwirklichung obiger Ziele.
Die Schulkonferenz hat daher als oberstes Schulmitwirkungsorgan die Aufnahme des nachfolgenden Beschlusses in das Schulprogramm beschlossen:
Die Schulgemeinschaft des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums, d.h. Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerschaft und nichtpädagogisches Personal stimmen darin überein, dass jede Form von Mobbingverhalten abzulehnen ist.
Sie unterstützt das Bestreben der Schule, diese gemeinsame und dauernde Erziehungsarbeit mit allen Schülerinnen und Schülern und den Elternhäusern auf der Grundlage der Anti-Mobbing-Konvention zu leisten.
Sprachliche Änderungen oder Ergänzungen, die dem altersgerechten Umgang mit dem nachfolgend angefügten Text geschuldet sind, bleiben den Beratungen und Absprachen in den Jahrgangsstufen vorbehalten.
Der Gehalt der in den Sätzen der Anti-Mobbing-Konvention ausgedrückten Grundregeln soll jedoch erhalten bleiben, in der gefundenen Vereinbarung zum Ausdruck kommen und in Schriftform verabredet werden.
Gegen Mobbing und Gewalt –
Erklärung für ein faires Miteinander
Definition zum Phänomen Mobbing
Mobbing
- zielt darauf, den anderen systematisch fertig zu machen;
- beinhaltet jede Form gewalttätigen Handelns (verbal, körperlich, u. gegen Sachen);
- findet wiederholt und über einen längeren zeitraum statt;
- ist gekennzeichnet durch ein extremes Machtungleichgewicht, d.h. viele stehen gegen einen Einzelnen;
- kommt in allen Gruppen ( Schule, Sportverein, Arbeitsplatz) und im Bereich der Medien ( hier insbesondere im Internet) vor;
- lässt dem Mobbing-Betroffenen kaum eine Möglichkeit, sich aus eigener Kraft aus der Situation zu befreien.
An unserer Schule hat Mobbing keinen Platz!
Deshalb verpflichten wir uns gemeinsam, die nachfolgende Anti-Mobbing-Konvention einzuhalten.
Anti-Mobbing-Konvention
- Wir achten in Wort und Tat die Würde unserer Mitmenschen.
- Wir leisten jedem Mitmenschen, der uns darum bittet, Beistand gegen Schikanen , wie z.B. Hänseleien, Ausgrenzung, Beleidigungen oder körperliche Übergriffe.
- Wir stellen uns demonstrativ an die Seite von Angefeindeten, auch wenn wir nicht in allen Punkten ihre Meinung teilen.
- Wir wollen uns in Toleranz und Respekt üben, indem wir uns gegen die Anfänge von Mobbing wehren.
- Wir begegnen fremden Fehlern ebenso nachsichtig wie den eigenen.
- Wir verbreiten keine Gerüchte. Grundsätzlich gilt: Wir reden nicht über die anderen, sondern mit ihnen.
- Wir erklären, dass wir niemanden schikanieren - also ausgrenzen, ärgern, bedrohen oder beleidigen - und verpflichten uns, Schwache zu schützen.
- Wir wollen uns stets Mühe geben, mit jedermann in unserer Schule höflich und offen zusammenzuarbeiten.
- Wir gehen Meinungsverschiedenheiten nicht aus dem Weg, sondern suchen gemeinsam nach einer Lösung.
- Wir handeln gemeinsam statt einsam.
Unterricht
Unterrichtsziele unserer Schule
Unterricht ist die zentrale Aufgabe des Gymnasiums. Er zielt auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer schulischen Ausbildung studierfähig machen soll.
Das Leben in unserer modernen Welt ist stark von den Ergebnissen der Wissenschaften geprägt. Um Schülerinnen und Schüler verantwortlich für ein Leben in dieser Welt vorzubereiten, müssen die Ergebnisse der jeweils zuständigen Wissenschaft Grundlage der Unterrichtsfächer sein. Ohne gegründeten Umgang mit Sachen kann es keinen angemessenen Gymnasialunterricht geben.
Diese grundsätzliche Feststellung ist durch einige wichtige Überlegungen zu differenzieren:
- Gerade weil unsere Welt so stark von den Wissenschaften geprägt ist, muß es eine wichtige erzieherische Aufgabe des Unterrichts sein, den Schülerinnen und Schülern zugleich die Grenzen einer solchen Prägung bewußt zu machen. Sie müssen vor allem lernen, verantwortlich mit wissenschaftlichen Ergebnissen umzugehen, das heißt nach unserer Meinung, deren Einsatz an dem Beitrag zu messen, den sie zu einem menschenwürdigen Leben in einer menschenwürdigen Welt leisten.
- Die Komplexität unserer heutigen Welt verbietet die Isolierung einzelner Fachinhalte. Fachliches Lernen muß daher zunehmend durch fach-übergreifendes Lernen ergänzt werden, da nur so bei Schülerinnen und Schülern eine Vorstellung von der engen Vernetzung unserer Welt entstehen und Lernerfahrungen entsprechend integriert und geordnet werden können. Außerdem muß noch stärker bedacht werden, daß Lernen heute nicht mehr flächendeckend alle möglichen Sachaspekte berücksichtigen kann, sondern noch intensiver nach dem Prinzip des Exemplarischen auf wirklich als wesentlich Erkanntes abzielen muß.
- Lernen an unserer Schule soll nicht einseitig theorielastig sein. Vielmehr müssen die Erziehung zu selbständiger Methodenanwendung, zu Begriffsbildung und Modellverstehen und vor allem die begleitende Verdeutlichung von Anwendungs- und Handlungsmöglichkeiten wichtige Bestandteile des Unterrichts sein. Die didaktische und methodische Planung des Unterrichts hat dem durch die Auswahl geeigneter Konzepte Rechnung zu tragen.
- Bei aller notwendigen Fachbezogenheit des Unterrichts darf nicht vergessen werden, daß Lehrer eigentlich nicht ein Fach, sondern Schülerinnen und Schüler unterrichten. Schülerorientierung muß daher ein wichtiges Kriterium aller Unterrichtsplanung und -durchführung sein. Sie ist grundsätzlich dadurch zu verwirklichen, daß Unterricht immer von den konkreten Lern-voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler auszugehen hat. Diesem Grundsatz soll sich auch der Umgang mit den Richtlinien unterordnen: Deren Vorgaben sind didaktisch mit der konkreten Lernsituation einer Lerngruppe zu vermitteln. Sie bieten zwar verbindliche Grundlagen für den Unterricht in allen Schulen, sind aber nicht als Zwangsrahmen zu verstehen, dem sich die Forderung nach Schülerorientierung in jedem Fall zu beugen hätte.
Im Bereich der Fach- und Unterrichtsmethodik legt das Prinzip der Schüler-orientierung den Zugriff auf solche Methodenkonzepte nahe, welche geeignet sind, die Selbständigkeit der Arbeit unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern: Projektarbeit und projektorientierter Unterricht müssen daher fernerhin einen noch größeren Stellenwert in unserer alltäglichen Arbeit haben.
Zur Festigung des Gelernten muß den Schülerinnen und Schülern im Unterricht hinreichend Zeit gegeben werden, sich in Gegenwart des Lehrers übend mit dem Lernstoff zu beschäftigen und gegebenenfalls Fragen zu noch Unverstandenem zu stellen.
Nicht alle unterrichtlichen Aufgaben können im Unterricht selbst erfüllt werden. Wir halten es daher für wichtig, daß Unterricht durch sinnvolle vorbereitende und nachbereitende Hausaufgaben ergänzt wird.
Wichtig für den Erfolg des Unterrichts ist, daß er in einem atmosphärischen Rahmen stattfindet, in dem sich ernsthafte und geordnete Arbeit an Unterrichtsgegenständen mit gegenseitiger Freundlichkeit und Respekt voreinander verbinden. Grundsätzlich können und wollen sich Lehrer unserer Schule nicht als bloße Sachverwalter ihres Faches verstehen, sondern immer auch als im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erziehende. Wir wollen Schüler nicht als bloße Objekte des Lehrens ansehen, sondern als Individuen mit persönlichen Eigenarten, denen Aufmerksamkeit und menschliche Zuwendung zusteht. Die Verwirklichung solcher Absichten ist in der schulischen Alltagsarbeit heute allerdings nicht immer leicht: Die wachsende Größe der Lerngruppen, zunehmend problematischere Schülerpersönlichkeiten, aber auch die Begrenztheit der Arbeitskraft des Lehrers erschweren im Alltag oft die ungebrochene Verwirklichung solcher Zielsetzungen.
An festen Zielen orientiertes Lernen kann nicht in freier Beliebigkeit der Anstrengung stattfinden, sondern muß mit dem Begriff Leistung verbunden werden. Im unterrichtlichen Bereich möchten wir diesen Begriff verstehen als die bewußte Anstrengung der individuellen Kräfte zur möglichst angemessenen Lösung von Lernaufgaben. Maßstab der Leistungsmessung sollen bei uns nicht elitäre Vorstellungen von erreichbarer Perfektion sein, sondern ein mittleres Anforderungsniveau. Dessen untere Grenze ist dort festzusetzen, wo sonst notwendige Ansprüche an die Sachgerechtigkeit der Arbeit aufgegeben werden müßten.
Um auf dieser Grundlage zu größtmöglicher Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit der Anforderungen zu kommen, haben sich die schulischen Mitwirkungsgremien, hier besonders die Fachkonferenzen, unbeschadet der pädagogischen Freiheit des einzelnen Lehrers auf ein Maß an Gemeinsamkeit zu einigen, das die Gerechtigkeit der Leistungsanforderung und -messung zu sichern hilft.
Auch von einem mittleren Anforderungsniveau ausgehende Leistungsanfor-derungen sind auf Dauer nicht von allen Schülern zu erfüllen, die in unsere Anfangsklassen aufgenommen werden. Auch bei bestmöglicher Förderung müssen wir daher nach genauer Beobachtung und Beratung offenbar für das Gymnasium nicht geeignete Schülerinnen und Schüler an andere Schulen übergeben, die ihrem Leistungsvermögen eher entsprechen. Zum Wohle der Betroffenen müssen solche Entscheidungen zu einem Zeitpunkt stattfinden, der noch alle Möglichkeiten sinnvoller Neuorientierung offen läßt.
Abschließend sei hier ausdrücklich betont, daß wir schulische Leistung nicht nur auf die für die Benotung zählbaren Bereiche beschränkt sehen wollen. Wir möchten ausdrücklich auch solche Leistungen fördern und anerkennen, die im Bereich des gesellschaftlichen Miteinanders innerhalb und außerhalb der Schule erbracht werden.
Bildungsangebot
Bildungsangebote des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Neunkirchen
Das Unterrichtsangebot unserer Schule richtet sich grundsätzlich nach den gültigen Stundentafeln für das Gymnasium und den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I und für die Oberstufe.
Mit der Einführung der Schulzeitverkürzung am Gymnasium (Abitur nach 8 Jahren) ändern sich wichtige Entscheidungsbereiche und -fristen.
Die gilt z.B. für den Bereich Sprachenangebot und Sprachenwahl.
Wir beginnen in Klasse 5 mit Englisch als 1. Fremdsprache. In Klasse 6 lernen die Kinder bereits ihre zweite Fremdsprache , nämlich Latein oder Französisch. In das Differenzierungsangebot der Klassen 9 und 10 bzw. 8 und 9 (Generation G8) haben wir Französisch für Lateinschüler seit Klasse 7 aufgenommen. Auf ein Angebot von Latein für die Schülerinnen und Schüler, welche in Klasse 6 Französisch wählen, haben wir in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig verzichtet.
Die in der Sekundarstufe I begonnenen Fremdsprachen werden bis in die Oberstufe hinein fortgeführt. Latein wird in der Regel am Ende der Jahrgangsstufe 11/II bzw. 10/II (G8) mit dem Latinum abgeschlossen.Ab Jahrgangsstufe 11/I bzw. 10/I (G8) bieten wir außerdem als weitere Fremdsprache Italienisch an.
Über die Fächer der Stundentafeln hinaus bieten wir nach den Möglichkeiten der Unterrichtsverteilung in den Klassen 5 und 6 Fördermaßnahmen an, welche unseren Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Erprobungsstufe helfen sollen, einen möglichst glatten Übergang von der Grundschule in unser Gymnasium zu schaffen.
Der engere Unterricht wird am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium durch einige weitere Bildungsangebote ergänzt. Im Bereich der Arbeitsgemeinschaften bieten wir vielfältige sportliche und musische Aktivitäten an. Im Sport hat es zuletzt bemerkenswerte Erfolge im Volleyball und im Schach gegeben. Im Fachbereich Musik können unsere Schülerinnen und Schüler am Chor, am Bläserkreis, an einer Instrumental-AG oder an der Big Band teilnehmen und ihre Fähigkeiten in öffentlichen Konzerten unter Beweis stellen. Theatergruppen gibt es bei uns für jüngere und für ältere Schüler; diese Gruppen haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit gelungenen Aufführungen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zu den Bildungsangeboten gehören über die genannten Gegenstände/Bereiche hinaus auch außerunterrichtliche Aktivitäten.
Diese benennen und beschreiben die Schulen in ihren Schulprogrammen, sie geben außerdem Hinweise auf die inhaltlichen und pädagogischen Aspekte dieser Aktivitäten.
Für die Unternehmungen an unserer Schule gilt die nachfolgende allgemeine Vorgabe, wodurch diese Vorhaben als Schulveranstaltungen mit Teilnahmepflicht deklariert sind.
Der Fachunterricht an den Schulen in NRW wird an den Vorgaben der Richtlinien und der Erwartungen zu allgemeinen Standards ausgerichtet und organisiert.
Die Fachgruppen legen darüber hinaus fest, welche Gegenstände bzw. unterrichtliche Unternehmungen zum Unterrichtsinhalt einer Jahrgangsstufe bzw. der Sek I und Sek II zählen und folglich regelmäßig, an den aktuellen Angeboten orientiert ( z.B. Theaterbesuch, Museumsbesuch), durchgeführt werden.
Eine solche festgelegte Unternehmung, angebunden an den Unterricht in den Fächern Geschichte, Philosophie, Religion und Deutsch ist eine Fahrt nach Buchenwald und Weimar, die aktuell in der Jahrgangsstufe 11 in bewusster Verknüpfung mit Dietrich Bonhoeffer, dem Namensgeber unserer Schule, stattfindet.
Zu Beginn des Schuljahres werden im Fachunterricht die Schülerinnen/Schüler und in den Pflegschaftssitzungen die Eltern über diese Unternehmungen als pflichtgemäßer Bestandteil des Jahrgangsstufenunterrichts informiert.
(Beschluss der Schulkonferenz am 11.06.2008)
Auch die Schulfahrten müssen den neuen Schulzeitbedingungen angepasst sein. Bisher werden bei uns Fahrten in den Klassen 7, 10 und 13 unternommen, nunmehr ist beim ersten der Fahrtentermine eine Verlagerung in die Klasse 6 der verkürzten Schullaufbahn (G8) nötig . Die Schulkonferenz hat dies am 30.10.06 auch so beschlossen, die erste Fahrt soll 3 bis 10 Tage dauern können. Die Klasse 9 unternimmt, wenn so verabredet, eine Skifahrt oder macht später als Klasse 10 eine Fahrt in die weitere Umgebung Deutschlands, die dann eine Woche dauern kann. Die Klassen 13 unternehmen in der Regel Fahrten in das benachbarte Ausland, könnten aber auch nach München oder Berlin fahren.
Alle genannten Unternehmungen sind gemäß Wandererlass unterrichtlich angebunden und geplant und berücksichtigen damit, je nach Alter der Teilnehmer und der Eigenart der Fahrt, auch Bildungsaspekte.
Um unsere Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben nach der Schulzeit vorzubereiten, finden seit einigen Jahren in der Oberstufe erfolgreich Betriebspraktika statt. Auf die Einführung solcher Praktika für die Sekundarstufe I haben wir bisher vor allem auch deshalb verzichtet, weil die Zahl der Berufsabgänger nach der Klasse 10 relativ gering ist.
Abgerundet werden unsere Aktivitäten schließlich durch die Teilnahme an unterschiedlichen Wettbewerben, besonders in der Kunst, in den Naturwissenschaften, in Mathematik (Känguruh-Wettbewerb, Mathematikolympiade), in den Fremdsprachen (Bundesfremdsprachenwettbewerb, Certamen Carolinum) und im Fach Deutsch (Lesewettbewerb). Auch solche Aktivitäten sollen weiterhin gefördert werden, wann immer sie in den Unterrichtsalltag eingefügt werden können.
Unterrichtsentwicklung
Einer der Arbeitsschwerpunkte, die in der langfristigen Planung unserer Konferenzthemen festgeschrieben sind, ist die Unterrichtsentwicklung.
Zahlreiche Einzelphänomene gehören zu diesem komplexen Bereich, darunter als besonders bedeutsamer der der Lehrer-Schüler-Interaktion.
Was der Begriff „Schülerorientierung“ in diesem Zusammenhang meint, ist im Kollegium gründlich erörtert worden und hat zu den nachfolgenden Verabredungen für unseren Unterricht geführt.
Unseren Überlegungen liegen die Grundsätze zugrunde, die auch in der Lehrerausbildung an Universität und Seminar gelten und vom Leiter des Seminars in Siegen Dr.Hibst vorgestellt worden sind.
„Schülerorientierung“ – Aspekte des Begriffs
- Unterricht ist immer dann schülerorientiert, wenn er allen S u S nachhaltiges Lernen ermöglicht.
- Schüleraktivierende Methoden sind Schlüssel schülerorientierten Unterrichts (offene, auf Selbstständigkeit zielende Formen des Unterrichtens).
- Als selbstständiges Lernen gelten alle Aktivitäten, die unter der Kontrolle der S u S stehen. Der Lehrer übernimmt die Führung der Lernprozesse.
- Unabdingbare Voraussetzung selbstständigen Lernens sind bei den S u S hinreichende Wissensstrukturen und Arbeitstechniken: „Wer nichts weiß, kann nicht selbstständig arbeiten.“
- Selbstständiges Lernen findet nur in Verbindung mit Fachinhalten statt. Lernen ist also immer zugleich auch produkt- und prozessorientiert.
Situation am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium – Selbstevaluation
Aktuelle Situation
Die Fachkonferenzen haben sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Verfahrensweisen , angebunden an Unterrichtseinheiten, vereinbart.
Vor allem im Bereich der Geisteswissenschaften werden Verfahren des schülerorientierten Unterrichts bereits recht intensiv genutzt ( siehe fachspezifische Vorgaben).
Gleichwohl besteht weiterhin in allen Fachbereichen Ergänzungsbedarf zum Komplex Methodenkompetenz.
Weitere Verfahrensschritte
A) Fortbildung zum Thema „Schülerorientierung“ Für alle Maßnahmen in diesem Bereich gilt, dass die schulischen Gremien, allen voran die Fachkonferenzen, Angebote sichten, diskutieren und die Möglichkeiten der Umsetzung für unsere schulische Situation prüfen.
Die Koordination solcher Maßnahmen erfolgt dann durch die Fortbildungskoordinatorinnen Frau Dr.Inge Sagasser und Frau Heidemarie Jankowski.
B) Fortbildungskonzept unserer Schule
Die Fortbildungsarbeit orientiert sich an den im Schulprogramm festgelegten Entwicklungszielen und dem darauf bezogenen Arbeitsplan.
Vorrang haben Fortbildungsangebote, die aktuelle Systemänderungen betreffen (zum Beispiel Zentralabitur) , die auf Fachgruppen bezogene Kernprobleme behandeln (zum Beispiel Kernlehrplan) und/oder spezifische Lehrerkompetenzen fördern (zum Beispiel Diagnose- und Förderkompetenz)
Individuelle Fortbildung wird damit deutlich der Fachgruppen- bzw. Kollegiumsfortbildung nachgeordnet, Hauptkriterium für Fortbildungsmaßnahmen muss sein:
Was dient der Qualität des Unterrichts und seiner Weiterentwicklung an unserer Schule?
C) Umsetzung
Dem Beschluss der Schulkonferenz vom 27. Mai 2004, der die Weiterentwicklung schülerorientierten Unterrichts als kurzfristiges Schwerpunktziel ausgewiesen hat, ist die Schule durch die Fortbildungsmaßnahme mit dem Studienseminar Siegen bereits gefolgt.
In einer ganztägigen pädagogischen Konferenz hat sich das Kollegium ergänzend mit den Themenkomplexen "Diagnoseverfahren und individuelle Förderung" beschäftigt, zum Gegenstand "Lernen fördern - Lehrer entlasten. "Kompetenzförderung im Schulalltag" hat außerdem in einer externen Fortbildung mit dem Schwerpunkt "Methodenfestigung nach dem Klippert-Modell" eine weitere Vertiefung stattgefunden.
Dem Kollegium wurden damit aktuelle Forschungsergebnisse und Vorschläge zur Unterrichtsentwicklung vermittelt, die nunmehr in Verbindung mit den bewährten Verfahren die Weiterentwicklung des schulischen Unterrichts bewirken werden.
Die Verarbeitung und Umsetzung der Anregungen erfolgt in fachbezogenen Beratungen in einem längerfristigen Prozess auf der Ebene der Fachschaften, die auf ihr Fach bezogene brauchbare Methoden in den Kontext der jährlichen Unterrichtsarbeit einfügen und die Entwicklung der Elementarkompetenzen gemeinsam verfolgen.
Die Benennung unverzichtbarer Kompetenzen ergänzen die Fachschaften durch die Festlegung eines Evaluationsverfahrens.
In spätestens 2 Jahren soll auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse über Maßnahmen der Weiterentwicklung beraten werden.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 11.Juni 2008)
D) Evaluation
Nach 2 Jahren (d.h. 2008/09) soll die Qualität des schülerorientierten Unterrichts an unserer Schule mit einem noch zu erstellenden Evaluationsinstrumentarium möglichst genau ermittelt werden. (Beschluss der Schulkonferenz vom 01.Juni 2006)
Im Schuljahr 2010/11 werden die Ergebnisse der Umsetzung des fachbezogenen Methodentrainings (Klippert) zu evaluieren sein.
Hausaufgaben
Der Bereich „Hausaufgaben“ ist geregelt durch die Bestimmung des Schulgesetzes (SchulG. §42, Abs.3), wo es heißt:
Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.(...)
Präzisiert werden die Aussagen zum Begriff Hausaufgaben in der AschO § 23:
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollen zur selbstständigen Arbeit hinführen. Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und ihrem Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können.
Hausaufgaben haben demnach unverändert ihren Stellenwert, weil sie die Schülerinnen und Schüler dazu veranlassen, unterrichtliche Inhalte zu wiederholen und Kenntnisse durch selbstständige Anwendung zu festigen.
Durch das Anfertigen von Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit stärken, notwendige Hilfsmittel (z.B. Lehrbücher, Lexika) allein zu benutzen und sich einen persönlichen Lernrhythmus anzueignen.
Hausaufgaben sollten deshalb tatsächlich auch außerhalb der Unterrichtszeit und außerhalb der Schule (Die Stundenplan-situation in der Sek II erlaubt hier Ausnahmen.) erledigt werden. Sie müssen einen erkennbaren und einsehbaren Zusammenhang mit dem Unterricht haben. Sie können ausgefallenen Unterricht nicht ersetzen.
Die oben genannten traditionellen Funktionen werden heute zunehmend ergänzt um die Aspekte Förderung der Selbstständigkeit und Förderung der persönlichen Kreativität.
Die auch in der Schule zunehmend eingesetzten technischen Hilfsmittel, insbesondere die Computertechnik, haben die Arbeitsweise in allen Fächern verändert und um neue Methoden bereichert. Wege und Zeit können eingespart werden, wenn Material untersucht werden soll, das z.B. in Bibliotheken angeboten wird. Zugleich ist die Menge der verfügbaren Informationen so angewachsen, dass die Nutzung moderner Medien zur Informationsbeschaffung zu den geforderten selbstverständlichen Kompetenzen eines heutigen Schülers zu zählen ist.
Daher stärken wir die oben genannten traditionellen Funktionen der Hausaufgaben und ergänzen sie um Anforderungen, die unsere Schülerinnen und Schüler zum Einsatz und zur Anwendung von technischen Hilfsmitteln verpflichten, um sie damit vorzubereiten auf die moderne Lebens- und Berufswirklichkeit. Die Schüler erhalten deshalb Gelegenheit, im Unterrichts- oder AG-Rahmen den Internetführerschein zu erwerben.
Dass die Anwendung moderner Hilfsmittel auch zur Folge hat, dass die Schülerinnen und Schüler gelegentlich ihre Texte auch am Computer schreiben und sich anschließend ausdrucken, dass sie den Taschenrechner einsetzen oder Angebote für die Lösung bestimmter Aufgaben nutzen, z. B. für das Erstellen eines Referates, ändert zwangsläufig das Anforderungsprofil an die Hausaufgabe.
Wir nehmen diesen Wirklichkeitsausschnitt vielmehr zum Anlass, die Erwartungen an die Hausaufgabenleistung entsprechend zu modifizieren, z.B eine gelungene Internetrecherche als Leistung zu würdigen, und die individuellen Lösungswege angemessen zu werten.
Es versteht sich, dass das Üben und Festigen der notwendigen Kulturtechniken, dass also das Schreiben, das Lesen und das Rechnen auch weiterhin mit der eigenständigen Lösung von Hausaufgaben eingefordert werden muss.
Wir bekräftigen die Bedeutung der Hausaufgaben,
- indem wir eine bestimmte Qualität der Aufgabenstellung einhalten
(Das Verstehen des Gegenstandes /des Problems wird durch die Hausaufgabe gefördert.) - indem wir die Hausaufgaben einfordern und überprüfen und in der Regel zur Grundlage eines weiteren Unterrichtsschrittes verwenden. Schüler machen dadurch die Erfahrung, dass Hausaufgaben einen festen Stellenwert im Unterrichtsprozess des jeweiligen Faches haben.
Eltern sollten deshalb, natürlich in Abhängigkeit vom Alter und dem beobachteten Arbeitsverhalten ihres Kindes, die Schule in der Forderung nach Erledigung der Hausaufgaben unterstützen.
Der Schulzeitverkürzung und dem Zuwachs an Unterrichtszeit in der Schule (siehe APO-SI) wird durch den angepassten Umfang von Hausaufgaben Rechnung zu tragen sein. (Entwicklung eines "Hausaufgabenkonzeptes")
Für die Berücksichtigung der Hausaufgaben im Komplex Notenfindung und für den Umgang mit Schülerfehlleistungen gilt weiterhin, was in der Lehrerkonferenz vom 26.02.2002 beschlossen worden ist.
- Der Beitrag der Hausaufgabe auf die Notenfindung ist von der Jahrgangsstufe abhängig. In der Sek I ist hier mit Augenmaß vorzugehen ( s.a. Erläuterungen zu § 23 AschO), eine Berücksichtigung für die Leistungsbeschreibung ist aber grundsätzlich möglich.
- In der Sek II gehört die Erledigung der Hausaufgaben zum Bereich „Sonstige Mitarbeit“, der 50 % der Gesamtnote ausmacht. Die Bringepflicht des Schülers bewirkt, dass mit der Erledigung der Hausaufgaben ein Benotungsanspruch entsteht, so dass die abschließende Notenfindung also auch diesen Teil der Schülerbeiträge automatisch berücksichtigt.
- Grundsätzlich gilt, dass eine gelegentliche oder ständige Nichterledigung der Hausaufgaben als Leistungsverweigerung gewertet werden kann.
- Die Nichterledigung oder Nichtvorlage von Hausaufgaben in der Sek II wird als Leistungsverweigerung gewertet und mit der Note „ungenügend“ als sonstige Teilleistung festgehalten. Als nicht erledigte Hausaufgaben gelten nach Einschätzung des Fachlehrers auch nur nachlässig / unzureichend erledigte Arbeiten.
- Die Zeit für die Anrechnung nicht erledigter Hausaufgaben erstreckt sich über ein Halbjahr.
- Die Eltern sind durch den Fachlehrer schriftlich über solche Fehlleistungen zu unterrichten. Die Mitteilung ist unterschrieben zurückzugeben und vom Fachlehrer aufzubewahren. Der Klassenlehrer ist über den Vorgang in Kenntnis zu setzen.
Fortbildung und Förderung
Ausgangspunkt aller Reformbemühungen hat die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu sein,die inhaltlich besonders auf drei Ebenen abläuft:
- Optimierung von Unterricht
- Intensivierung der Erziehungsarbeit
- Individualisierung der Förderung aller SuS
(entnommen aus: Hinweise zur Schulprogrammarbeit)
Dahinter verbergen sich methodisch zu weiten Teilen das Erreichen, die Einhaltung und das Fortschreiben vorgegebener Standards, die bereits durch verschiedene Maßnahmen eingeleitet wurden, wie z.B.:
- Fremdkorrekturen,
- Parallelarbeiten
- Lernstandserhebungen,
- zentrale Prüfungen,
- fachliche, didaktische, methodische, pädagogische Abstimmungen innerhalb von Fachgruppen und Jahrgangsstufen; Fortbildungsmaßnahmen erhalten in diesem Zusammenhang einen besonderen Stellenwert, und zwar wird
- „individuelle Förderung deutlich der Fachgruppen- und Kollegiumsfortbildung nachgeordnet.“ (Schulprogramm)
Schulgesetz und Schulprogramm sind die Orte, an denen Qualitätssicherung und -entwicklung explizit verankert sind:
„Hauptkriterium für Fortbildungsmaßnahmen muss sein: Was dient der Qualität des Unterrichts und seiner Weiterentwicklung an unserer Schule ?“(Schulprogramm)
Die Optimierung von Unterricht (s.o.) war bereits einmal Gegenstand einer Fortbildung des gesamten Kollegiums, und dies hat unter dem Stichwort „Unterrichtsentwicklung“ Eingang in unser Schulprogramm gefunden. Die Intensivierung der Erziehungsarbeit ist in diesem Zusammenhang noch genauer auf seine Relevanz und Aktualität hin abzuklopfen.
Die Individualisierung der Förderung aller SuS hat allerdings Priorität, und in dem kürzlich verabschiedetet Passus unseres Schulprogramms haben wir bereits Entsprechendes einfordert.
Das ab dem 1.08.06 in Kraft getretene Schulgesetz enthält nun noch weitere Aussagen, die wir für unsere Fortbildungsplanungen zu beachten haben.
1. Zum Gedanken der Förderung
- Individuelle Förderung als Rechtsanspruch nach Maßgabe des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)
- Bei drohendem Leistungsversagen Verpflichtung der Schule zur Förderung (§ 2 Abs. 2)
- Verpflichtung der Schulen auf Versetzung als Regelfall (§ 50 Abs. 3)
- Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.
- Bei Versetzungsgefährdung eine individuelle Lern- und Förderempfehlung am Ende des Halbjahres
- Möglichkeit zur Teilnahme an schulischen Förderangeboten
- Lern- und Förderempfehlung bei Nichtversetzung
2. Zum Gedanken der Diagnose mit nachfolgender Bewertung:
Zentrale Prüfungen am Ende der Jgst. 10 ( § 12 Abs. 3)
- Schulische Leistungen aus dem Unterricht der 10 plus die für alle verpflichtende Prüfung (landeseinheitliche Aufgaben) ergeben die abschließende Leistungsbewertung.
- Berücksichtigung der Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen bei der Leistungsbewertung (§ 48 Abs. 2 )
- Erläuterung zum Stichwort Leistungsbewertung:
Alle aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ und dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen im Unterricht“ (plus Ergebnisse der zentralen Lernstandserhebungen) sind zu berücksichtigen. - Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (sog. Kopfnoten)
(§ 49 Abs 2.2) - Aussagen zum Arbeits- und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden, sollen ggf. (durch Entscheidung der Schulkonferenz festgelegt) durch Beschreibungen ergänzt werden.
Folgerungen: Die Anforderungen im Bereich „Beurteilung“ und im Nachgang dazu im Bereich „Förderung“ sind deutlich gesteigert.
Deshalb sind Fortbildungsmaßnahmen zu favorisieren, die geeignet sind, Diagnose- und Förderungskompetenz zu verbessern. Frau Dr. Sagasser und Frau Jankowski werden beauftragt, alle Fortbildungsmaßnahmen daraufhin zu prüfen und auszuwählen, die Fortbildung zu organisieren oder durchzuführen und bei der Evaluation den entsprechenden Fachschaften behilflich zu sein.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 01.Juni 2006)
Teilaspekt:Fördermaßnahmen
Schulklassen sind nach aller Erfahrung heterogene Lerngruppen, die ein mehr oder weniger deutlich ausgeprägtes, aber in jedem Fall zu beobachtendes Bild der Leistungsstreuung abgeben.
Dass dieser Umstand zur unterrichtlichen Normalität gehört, ist unstreitig, ebenso wie der pädagogische Grundsatz, dass die Vermittlung von Wissen, Methoden und Fertigkeiten durch den Aspekt der Förderung zu ergänzen ist.
In verschiedenen Texten der Schulbehörde findet sich dieser Gedanke wieder (z.B. SchulG., § 2/ z.B. AO-SI+APO-SI §§ 3,6,7,17).
Am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium wird dem Aspekt der Förderung durch verschiedene Einrichtungen und Instrumente Rechnung getragen.
Erprobungsstufe:
Unser Erprobungsstufenkonzept sieht vor, dass alle Schüler/innen aus den Grundschulen des Einzugsgebietes eine besonders intensive Betreuung und Förderung erhalten. Nicht nur die Zusammenführung von Kindern aus verschiedenen Grundschulen, auch die Herkunft aus drei Bundesländern (NRW /Hessen/ Rheinland-Pfalz) verlangen von Anfang an besondere Beobachtung.
Gemeinsam sorgen deshalb alle in der Klasse tätigen Kolleginnen/Kollegen dafür, dass die unvermeidlichen Unterschiede schnellstmöglich festgestellt und mit den von den Fachgruppen beschlossenen Konzepten/ Materialien erfolgreich ausgeglichen werden können.
Die Klassenleitung sorgt dafür, dass in regelmäßigen Besprechungen mit den Fachlehrern der Leistungsstand der Lerngruppe erhoben und eventueller spezieller Förderbedarf festgestellt wird.
Diese wichtigen Informationen tauschen die Lehrer fachbezogen im Rahmen von Fachkonferenzen aus und sichern ihre Eindrücke durch gemeinsame Unterrichtsprojekte und den Austausch von Arbeiten und Arbeitsergebnissen ab (parallele Arbeiten).
Außerdem werden die Beobachtungen zu den Klassen in Gesprächen über das einzelne Fach hinaus beraten, so dass wir der Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und Schüler (SchuG. § 44/ APO-SI § 8 ) auf dieser gesicherten Grundlage nachkommen können.
Als weitere Möglichkeit für Austausch und Beratung bieten wir bei hinreichendem Bedarf die Einrichtung einer so genannten „Kümmerer-Runde“ an.
Hier treffen sich Fachlehrer/innen und Elternvertreter/innen , eventuell auch Kollegen/innen der Grundschule zu einer Gesprächsrunde, die vorrangig dem Informations- und Beratungsaustausch dient, aber auch für Transparenz sorgt und Wünsche und Vorschläge aller Beteiligten sammelt.
Wir stärken damit unsere Diagnosesicherheit, berücksichtigen Besonderheiten einer Lerngruppe und fördern in der Zusammenarbeit mit den Eltern in Ergänzung zur Pflegschaftsarbeit die Akzeptanz unserer Arbeit und Maßnahmen.
noch Sek I
Verstärkungs- und Fördermaßnahmen sind mit der seit August 2005 gültigen APO-SI vorgesehen. Die in der Stundentafel für die Sek I eingeplanten Ergänzungsstunden nutzen wir für vertiefende Übungen in den Kernfächern.
Die Fachgruppen für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik sehen in ihren Unterrichtskonzepten Einheiten vor, die das Kennenlernen und Anwenden von fachbezogenen Methoden verstärken und die Schülerinnen und Schüler zu kooperativem und zunehmend auch selbstständigem Lernen befähigen werden (s.a. Schwerpunkte ´Schülerorientierung`und ´Lernen lernen`).
In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden die bekannten Methoden der Selbstverstärkung und des selbstständigen Lernens, insbesondere auch über die Arbeit mit modernen Medien (Computereinsatz, z.B. Internet-Recherche), in den Fachunterrichten gefestigt. Darüber hinaus wird Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Teilnahme an Fördermaßnahmen geboten, die entsprechend den Möglichkeiten der Schule auf ein Fach und/oder eine aktuelle Situation bezogen eingerichtet und angeboten werden.
Oberstufe
Mit Beginn der Oberstufe erhalten auch Schülerinnen und Schüler von Haupt- oder Realschulen die Zugangsberechtigung zum Gymnasium. In der Regel müssen diese Schülerinnen und Schüler in allen Bereichen an den Stand der Gymnasiasten herangeführt werden.
Die Schule sorgt daher nach ihren Möglichkeiten dafür, dass diesen Schülern ein erfolgversprechender Weg geebnet wird, indem sie in eigenen Lerngruppen zusammengefasst und inhaltlich sowie methodisch an die Voraussetzungen der parallelen Lerngruppen herangeführt werden, so dass bei der Einrichtung der Kurse eine Zusammenfassung von Schülern aus ehemals verschiedenen Schularten möglich wird.
Die Konferenz beschließt diesen Text unter Einschluss der Ergänzung zur Förderung besonders begabter Schüler/innen.
Beschluss der Schulkonferenz vom 01.Juni 2006
Förderung der deutschen Sprache als Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern (§ 7.4 AO-SI)
Leitlinien zur Aufnahme in das Schulprogramm des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums
Neben dem Deutschunterricht sollen allen Fächern folgende Aufgaben der Sprachförderung als unverzichtbar zugewiesen werden:
- Jedes Fach muss fachspezifische schriftliche Darstellungsweisen einüben und für schriftliche Übungen, Arbeiten und Klausuren als Standard zugrunde legen.
- Jedes Fach muss für den mündlichen Sprachgebrauch die jeweilige fachspezifische Terminologie einüben und ihre Verwendung im Unterricht fördern und kontrollieren.
- Über fachspezifische Besonderheiten der Sprachverwendung hinaus müssen Schülerinnen und Schüler in jedem Fach bei der Verwendung von Sprache dazu angehalten werden.
- sich in zusammenhängender Sprache zu äußern (Vermeidung von Ein-Wort-Beiträgen, Begründung/Erläuterung von Aussagen ...),
- ihr Sprachniveau der jeweiligen Unterrichtssituation anzupassen (semantisch und syntaktisch präzise Sprache vor allem in Phasen der Ergebnissicherung; weniger elaborierte Sprache nur in offeneren Gesprächssituationen; Milderung mundartlich gefärbter Artikulation; Lehrer/Lehrerin als sprachliches Vorbild).
„ Für die Methodik der Sprachförderung in allen Fächern können folgende Grundsätze gelten:
- Fachspezifische schriftliche und mündliche Standards sollen in den Lehrgang der Arbeit im jeweiligen Fach integriert werden. Schriftliche und mündliche fachsprachliche Besonderheiten sollten dann auch explizit thematisiert werden.
- Allgemeine Sprachförderung sollte außerhalb des Deutschunterrichts weniger auf direkt instruierende Weise geleistet werden, sondern im Sinne inzidentiellen Lernens situativ in den Unterricht eingebettet sein (aufmerksam machen, ermuntern, mahnen, etc.).
- … „Häufige“ Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen nach § 7.4 AO-SI bei der Festlegung der Note „angemessen“ berücksichtigt werden (in Relation zu Alter, Ausbildungsstand und Muttersprache der Schülerinnen und Schüler). Noten sollen dabei bis zu einer Notenstufe abgesenkt werden.
Beschluss der Schulkonferenz vom 01.Juni 2006
Handlungsorientierung als wichtiges Grundprinzip modernen Unterrichts
Aufnahme in das Schulprogramm des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums (s. „Konkretisierung“, 1.3.2)
Da Schule heute selbstverständlich als funktionaler Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit angesehen wird, muss Lernen als Ausbildung individueller Kräfte in dieser Wirklichkeit und für das Leben in ihr verstanden werden.
Grundansatz schulischer Arbeit muß daher notwendig die Herstellung möglichst direkter Wirklichkeitsbezüge überall dort sein, wo es die Lernsituation erlaubt. So verstandener handlungsorientierter Unterricht kann zu einer wichtigen Maßnahme gegen die heute gängige Erfahrung der Wirklichkeit aus zweiter Hand (s.bes. Fernsehen und elektronische Medien) durch Kinder und Jugendliche werden und bei neuer primärer Erfahrung der Wirklichkeit helfen.
Für die Praxis unserer Schule soll aus solchen Grundüberlegungen gefolgert werden:
- Bei allem Lernen müssen Anwendungs- und Handlungsmöglichkeiten für die Schüler berücksichtigt und im Unterricht so deutlich werden, daß sie im Bedarfsfall auch zur praktischen Nutzung bereit stehen.
- Die in der Schule geschaffenen Lernsituationen können nicht die ganze Breite der Wirklichkeit abdecken. Daher gewinnt auch hier das Prinzip des Exemplarischen weiter an Bedeutung. Manche Fächer müssen noch stärker als bisher traditionelles Routinehandeln hinterfragen und auf Lernsituationen reduzieren, von denen eine besonders große „Sprengwirkung“ im jeweiligen Fachbereich ausgeht.
- In der methodischen Anlage des Unterrichts sind möglichst solche Verfahren zu bevorzugen, bei denen Eigenaktivitäten der Schüler im Vordergrund stehen (Schülerorientierung). Formen des entdeckenden Lernens, die direkt an Wirklichkeit herangetragen werden, sollen über die naturwissenschaftlichen Fächer hinaus auch in anderen Fachbereichen an Bedeutung gewinnen.
- Es sollten möglichst viele Gelegenheiten genutzt werden, dem Unterricht „Lebensnähe“ zu geben (z.B. Aufsuchen außerschulischer Lernorte; Zusammenarbeit mit außerschulischen Experten, Eltern, Betrieben, kommunalen Einrichtungen; Nutzung kultureller und sportlicher Angebote des schulischen Umfelds).
- Die Schule soll die Öffentlichkeit in angemessener Form an Unterrichtsergebnissen und dem Schulleben teilhaben lassen (Pressearbeit, Schulzeitung, Tag der Offenen Tür, Theater- und Musikveranstaltungen, Kunstausstellungen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde).
- Formen handlungsorientierter Arbeit müssen bereits in der Sekundarstufe I als selbstverständliche Wege des Lernens eingeübt und bewusst werden.
- Mit Handlungsorientierung der schulischen Arbeit meinen wir ausdrücklich nicht:
- ein Prinzip, das jede Lernsituation bestimmt. Aus Gründen der Effektivität und der Ökonomie des Lernens sollen traditionellere Formen vor allem der Methodenorganisation (z.B. Frontalunterricht, Lehrervortrag ...) weiterhin situativ ihre Bedeutung behalten;
- ein Prinzip, das schulische Arbeit zu bloßem Aktionismus werden lässt. Solides Arbeiten an der Sache muss stets Zentrum des Unterrichts bleiben und Basis handlungsorientierten Unterrichts bleiben. Ohne hinreichende Sachkompetenz sind Probleme der modernen Wirklichkeit nicht zu bewältigen;
- ein Prinzip, das Unterricht zu einer Verlängerung außerschulischer Spaßkultur werden läßt. Lernen muß immer auch Spaß machen, wird von uns aber grundsätzlich weiterhin als ernsthafte Arbeit verstanden.
- Basis auch des fachübergreifenden Unterrichts ist die Vermittlung solider Fachkenntnisse und methodischer Fähigkeiten. Unseren Schülern muss stets deutlich werden, dass die Bewältigung unserer modernen Lebenswirklichkeit ohne solide Sachkompetenz nicht möglich ist.
- Die nach der neuen APO-GOSt mögliche dauerhafte Verbindung von Fächern zu Fächerkombinationen (§ 6.4) soll an unserer Schule zunächst nicht realisiert werden. Wir wollen vielmehr die Realisierung fachübergreifenden Unterrichts aus einfachen Formen allmählich entwickeln:
- Integration von Beiträgen eines anderen Faches in den Regelunterricht eines Faches (z.B. an sich geläufige Integration unterschiedlicher anderer Fachbeiträge in das Fach Deutsch; Schüler-Moderatoren-Modell), bereits vorhandene Ansätze zu solcher Arbeitsweise sollen intensiviert werden;
- einfachere Formen eines Fächer-Kooperations-Modells (Anlehnung an das „Bergheimer Modell“).
- Hinsichtlich der nach den Richtlinien durchzuführenden Zahl der Maßnahmen fachübergreifenden Unterrichts sind auf jeden Fall Minimalforderungen umzusetzen.
- Verfahren des fachübergreifenden Unterrichts dürfen nicht erst in der Sekundarstufe II vorkommen, sondern müssen noch intensiver als bisher schon geleistet in der Sekundarstufe I vorbereitet werden. (Projektunterricht in der Sek.I; Abstimmung über gemeinsame Begrifflichkeit, Lerntechniken und Methoden).
Leitlinien der Durchführung fachübergreifenden Unterrichts an unserer Schule
Aufnahme in das Schulprogramm des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums (s. „Konkretisierung“, 1.3.1)
„Die für die Realisierung des fachübergreifenden Unterrichts zu leistende Abstimmungsarbeit ist in den Fachkonferenzen zu leisten. Entsprechende Absprachen sind vor allem für die Sek.II in Sitzungsprotokollen zu dokumentieren.
Die Fachvorsitzenden stimmen die weitere Organisation ab (beteiligte Fächer/Struktur des fachübergreifenden Unterrichts; Zeitpunkt und -dauer; technische Organisation).
… Durchgeführter fachübergreifender Unterricht soll in möglichst breitem Gespräch der Kollegen Gegenstand der Evaluation sein.
All diesen Prinzipien trägt insbesondere der "bilinguale Unterricht" am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Rechnung.
