Schul- und Hausordnung

Vorbemerkung

Erfolgreiches schulisches Lernen findet im Rahmen einer Gemeinschaft statt, in der die Schülerinnen und Schüler den wesentlichen Teil bilden. Eine Gemeinschaft kann ohne gestaltende Regeln nicht auskommen. Daher müssen alle Schülerinnen und Schüler, die in unsere Schule eintreten, einen Ordnungsrahmen anerkennen, der das Zusammenleben der Schulgemeinschaft regelt: die Hausordnung.

Grundregel dieser Hausordnung ist, dass jeder Einzelne für sich nur so viele eigene Rechte und Freiheiten beanspruchen darf, wie es aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft möglich ist, damit Einzelinteressen und Interessen der Gemeinschaft harmonisch miteinander verbunden werden können.

1. Verhalten im Schulgebäude

1.1 Damit Gefahren, Belästigungen und Störungen vermieden werden, müssen unnötiges Herumlaufen und Lärmen im Schulgebäude und in der Sporthalle unterbleiben.

Außerdem wird in der Cafeteria und in der Aula ein besonders rücksichtsvolles Verhalten verlangt, welches die Funktion der Räumlichkeiten (Ausgabe von Getränken und Speisen / Vorführungen) beachtet.

1.2 Die Einrichtung der Schule ist schonend zu behandeln. Funktionierende Geräte, heiles Mobiliar und die Sauberkeit der Gebäude helfen uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben und tragen dazu bei, dass wir uns in der Schule wohlfühlen. Die Schuleinrichtung ist daher so zu benutzen, dass Beschädigungen, zu denen auch Beschmutzungen zählen, vermieden werden. Dies gilt in ganz besonderer Weise für die Toilettenräume.Wer Schäden mutwillig oder grob fahrlässig verursacht, wird zum Schadensersatz herangezogen.

1.3 Auf die Arbeit des Reinigungspersonals ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Es ist alles zu vermeiden, was dessen Arbeit behindern oder erschweren könnte.

1.4 Der Unterricht schließt in der Regel so zeitgerecht, dass alle durch das Lehrerraum- Prinzip bedingte Raumwechsel ordnungsgemäß und in der zur Verfügung stehenden Zeit stattfinden können. In den 5-Minuten-Pausen verlassen die Schüler/innen schnellstmöglich den Unterrichtsraum und gehen zu dem Lehrerraum bzw. Fachraum, wo der folgende Fachunterricht stattfindet.

1.5 In den großen Pausen haben Schüler/innen Gelegenheit, sich an der frischen Luft auf den Schulhöfen zu bewegen, um sich unter anderem bei Spielen (Tischtennis, andere Ballspiele) zu entspannen. Deshalb sollten Schüler/innen bei geeignetem Wetter in der Regel baldmöglichst auf einen der Schulhöfe gehen, es sei denn, sie werden durch Krankheit oder ein anderes Handikap daran gehindert.

1.6 Beaufsichtigte Aufenthaltsräume sind vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen geöffnet und können bei Bedarf aufgesucht werden. Im Zusammenhang mit dem Besuch der Cafeteria ist auch ein Aufenthalt in der Pausenhalle möglich.

1.7 Bei Regenwetter, Schneefall oder Glättegefahr bleiben die Schüler/innen auch in den großen Pausen im Gebäude. Ein besonderes Gongzeichen signalisiert diese Situationen.

1.8 Die Schüler/innen der Sek II dürfen die Schule und das Schulgelände in den Pausen und ihren Freistunden unbeaufsichtigt verlassen. Für Schüler/innen der Sek I gilt diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen nicht.

1.9 Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler/innen, die nicht am Schulbusverkehr teilnehmen, sollten nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule erscheinen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler der Sek I dürfen sich nach ihrem jeweiligen Unterrichtsende nur dann noch im Schulgebäude aufhalten, wenn sie keine Gelegenheit haben, mit dem Bus nach Hause zu fahren.

2. Verhalten auf dem Schulhof und auf dem Schulgelände

2.1 Bei geeignetem Wetter empfiehlt sich ein Aufenthalt auf den Schulhöfen (siehe 1.5 ). Mit der notwendigen Rücksicht auf andere sind Spiele auf dem Schulhof erlaubt. Im Winter sind das Anlegen von Rutschbahnen und das Schneeballwerfen wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Das Ende der Pause bestimmt das Gongzeichen, in Ausnahmefällen (z. B. bei einsetzendem Unwetter) die aufsichtführende Lehrperson.

2.2 Unser gemeinsames Interesse muss es sein, auf die Umwelt Rücksicht zu nehmen und Gebäude und Umfeld sauber zu halten. Daher ist es selbstverständlich, dass Papier und sonstige Abfälle in die dafür aufgestellten Behälter entsorgt werden. Die Anpflanzungen und Grünanlagen auf dem Schulgelände sind schonend zu behandeln.

2.3 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot (§ 54 SchulG NRW).

2.4 Der Konsum und das Mitbringen alkoholhaltiger Getränke oder sonstiger Drogen jeglicher Art ist im Bereich der Schule verboten (§ 54 SchulG NRW). Der ausnahmsweise Ausschank von alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein, Sekt) ist bei besonderen Anlässen möglich, wenn die Schulkonferenz diese Ausnahme zuvor genehmigt hat.

Ohne jede Ausnahme verboten ist der Ausschank von hochprozentigen alkoholhaltigen Getränken (§ 54 SchulG NRW).

2.5 Für das gesamte Schulgelände gilt eine durch Beschilderung kenntlich gemachte Fahr- und Parkordnung. Im Übrigen gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Zur Sicherung der Schulhoffunktion und wegen der Unfallgefahr darf während der Unterrichtszeit und während der Pausen der Schulhof weder mit Fahrrädern noch mit Krafträdern oder PKW befahren werden. PKW dürfen nur auf den Parkmöglichkeiten oberhalb der Sporthalle abgestellt werden. Ausnahmen müssen vom Schulleiter genehmigt werden.

Krafträder sind auf den gekennzeichneten Flächen neben der Sporthalle abzustellen.

2.6 Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist nur für das Einstellen bzw. Abholen der Fahrräder erlaubt.

2.7 Klassenfeiern können nur unter Aufsicht einer Lehrperson in deren Lehrerraum stattfinden. Lärmbelästigungen der Nachbarschaft müssen vermieden werden.

3 Verhalten in der Sporthalle und auf dem Sportplatz

3.1 Während der kleinen und großen Pausen und während Freistunden ist der Aufenthalt in den Sporthallen und auf dem Sportplatz und seinen Zugängen nicht gestattet.

3.2 Die Umkleideräume sind sofort nach dem Umkleiden zu verlassen.

3.3 Umkleide- und Duschräume sind unbedingt sauber zu halten. Hat der Sportunterricht auf den Außenanlagen stattgefunden, müssen vor dem anschließenden Betreten der Sporthalle bzw. der Umkleideräume die Sportschuhe gründlich gesäubert werden.

3.4 Die Türen der Umkleideräume werden durch die Sportlehrer abgeschlossen.

3.5 Die Sporthalle wird manchmal zeitgleich auch von anderen Nutzern aufgesucht (andere Schulen, Vereine, andere Sportveranstaltungen).

Daher dürfen Wertsachen nicht in den Umkleideräumen zurückbleiben, sondern müssen in der Halle in die abschließbaren Wertfächer gelegt werden bzw. auf den Sportplatz mitgenommen werden. Am besten jedoch bleiben Wertsachen zu Hause, denn es besteht für sie in dem oben beschriebenen Zusammenhang kein Versicherungsschutz.

3.6 Sportschuhe und Sportkleidung sollen erst in den Umkleideräumen angezogen werden.

3.7 Schülerinnen und Schüler, die am selben Tag an anderen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen, aber aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht aktiv mitwirken können, haben an der Übungsstätte zu erscheinen. Sie unterliegen dort der Aufsicht der Sportlehrerin/ des Sportlehrers.

3.8 Weitere Einzelheiten der Nutzung der Sporthallen und des Sportplatzes legen die Hallen- und Platzordnungen der Gemeinde fest.

Schlussbemerkung

Wer die in der Hausordnung festgelegten Regeln missachtet, stört ein geordnetes Zusammenleben der Schulgemeinschaft und muss gemäß Schulgesetz NRW mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Die Hausordnung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

Neunkirchen, den 15. April 2008 (Gillé, Bürgermeister)